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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DS DATA SYSTEMS GmbH und den Vertragspartnern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in ihrer, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, gültigen Fassung. Anderslautende AGB des Vertragspartners, sofern sie nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen zum Wirksamwerden der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.
(4) Änderungen der AGB werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung fortsetzt, ohne innerhalb eines Monats zu widersprechen.

§ 2 Angebote

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Angebote des Vertragspartners sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
(2) Alle Angaben und öffentliche Äußerungen insbesondere auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich.
(3) An allen dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck
erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
(4) Beauftragt der Vertragspartner einen Kostenvoranschlag, so sind uns die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Vertragspartner zu erstatten.
(5) Wir sind berechtigt Subunternehmer für die Vertragserfüllung zu beauftragen.

§ 3 Leistung

(1) Unsere Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
(2) Mit den unter diesen AGB erbrachten Leistungen unterstützen wir unsere Vertragspartner ausschließlich mit dem Vorhaben, die die Vertragspartner in eigener Verantwortung durchführen. Ein bestimmtes Ergebnis ist unserseits nicht geschuldet, es sei denn, etwas anderes wird zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.
(3) Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

§ 4 Unsere Mitwirkungspflicht

(1) Wir haben die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen.
(2) Die von uns eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des Vertragspartners.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Vertragspartner stellt alle für die Ausführung der geschuldeten Dienstleitung erforderliche Unterlagen und/oder Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Falls schriftlich vereinbart und/oder notwendig, stellt der Vertragspartner auch die notwendigen Zugänge für eigene Räume und/oder eigene Systeme zur Verfügung.

§ 6 Zahlung

(1) Alle Preise gelten in EURO netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden sämtliche ausstehende Forderungen unserseits sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn auf Seiten des Vertragspartners ein Insolvenzgrund vorliegt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder stattgefunden hat oder wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit eines höheren Schadens geltend zu machen, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zahlungen des Vertragspartners werden stets nach § 366 Ads. 2 und § 367 BGB verrechnet. Er kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur auf Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen.

§ 7 Rechte an den Dienstleistungsergebnissen

Wir räumen dem Vertragspartner das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und haben wir dies zu vertreten, so sind wir verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung dafür ist die Rüge des Vertragspartners, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von uns zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Vertragspartner ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 9 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellte sind, richtet sich nur an die Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Dies gilt nicht bei Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung der Kardinalpflichten.
(2) Gegenseitige Schadenersatzansprüche verjähren, spätestens jedoch drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
(3) Bei Datenverlust beschränkt sich unsere Haftung auf denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 10 Dauer und Beendigung der Geschäftsbeziehung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus den zwischen den Parteien gesondert abgeschlossenen Verträgen.
(2) Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Dienstleistungsvertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§ 11 Geheimhaltungspflicht

Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gemäß § 4 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) unbedingt Verschwiegenheit zu bewahren. Unter Geschäftsgeheimnis werden insbesondere Kundendaten, Kundendokumentationen, Arbeitserzeugnisse aller Art, Schulungsinhalte und -unterlagen, Preise und Kalkulationen, Bilanzen, Marktanalysen, Geschäftsstrategien sowie interne Prozesse und Regelungen verstanden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach einer Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter und ist Bestandteil des Dienstleistungsertrages. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht nur gegenüber Außenstehenden, sondern auch gegenüber eigenen Mitarbeitern, die mit den betreffenden Sachgebieten nicht befasst sind. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung drohen Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche, nach § 23 GeschGehG sogar Ordnungsgeld und/oder Freiheitsstrafe.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam werden oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmung eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist der Hauptsitz der DS DATA SYSTEMS GmbH.

Stand: Januar 2024