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Arbeitssicherheit

Auch wenn wir Arbeitssicherheit nicht als unsere Dienstleistung anbieten, so ist es uns ein Anliegen über das Thema aufzuklären. Da uns nicht nur die Sicherheit in puncto Informationssicherheit, Datenschutz und Sicherheitssysteme für uns und unsere Mandanten und Kunden wichtig ist, sondern auch die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, führen wir bei der DS DATA SYSTEMS mehrfach jährlich Unterweisungen sowie Gefährdungsbeurteilungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Prävention und umsichtiges Handeln durch. In diesem Beitrag werden wichtige Punkte rund um das Thema Arbeitssicherheit aufgegriffen.

Sind deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, 1x im Jahr eine Unterweisung in Arbeitssicherheit durchzuführen?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz so einfach, da es in Deutschland verschiedene gesetzliche Vorschriften gibt, die die Unterweisung in Arbeitssicherheit regeln. In diesem Beitrag stellen wir einige der wichtigsten Gesetze und Verordnungen vor, die in diesem Zusammenhang relevant sind.

Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Gemäß § 12 ArbSchG sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig und anlassbezogen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu unterweisen. Das ArbSchG legt jedoch keine genaue Frequenz für die Unterweisungen fest. Die Häufigkeit sollte angemessen sein und sich nach den spezifischen Gegebenheiten im Unternehmen richten . Jedoch muss jeder neue Mitarbeitende VOR Beginn seiner Tätigkeit auf die Gefahren und Risiken seines Arbeitsplatzes unterwiesen werden.

Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Nach § 29 JArbSchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, jugendliche Beschäftigte regelmäßig in Arbeitsschutzfragen zu unterweisen. Die genaue Häufigkeit dieser Unterweisungen kann je nach Alter und Tätigkeitsbereich der Jugendlichen variieren.

Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

Die Betriebssicherheitsverordnung legt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und in bestimmten gefährlichen Anlagen fest. Gemäß § 12 BetrSichV müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln unterweisen.

Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1):

Unter “Grundsätze der Prävention” gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu unterweisen. Die konkrete Frequenz wird hier ebenfalls nicht festgelegt.

Fazit

In der Praxis führen viele Unternehmen in Deutschland jährliche Unterweisungen in Arbeitssicherheit durch, da dies oft als angemessener Zeitraum angesehen wird, um die Mitarbeitenden über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen und -vorschriften auf dem Laufenden zu halten. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass die genaue Häufigkeit der Unterweisungen von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Unternehmens, der Arbeitsbedingungen und der spezifischen gesetzlichen Anforderungen in der jeweiligen Branche.

Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sollten Sie sich mit den örtlichen Arbeitsschutzbehörden, Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit in Verbindung setzen. Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden sollte stets oberste Priorität haben, unabhängig, ob man gesetzlich dazu verpflichtet ist oder nicht.